Ist ein E-Bookautor Freiberufler?

start!up consulting, Bad Kreuznach, April 2012: Immer wieder spielt die Einstufung von Freiberuflichkeit oder Gewerbetätigkeit eine wichtige Rolle in unserer Gründungsberatung. Vor Allem neue innovative Gründungen und damit neu geschaffene Spezialisierungen machen es dem Finanzamt nicht leicht.

So ist jede Art von schriftstellerischer und journalistischer Tätigkeit den freien Berufen zugerechnet. Wurde der Vertrieb des geschriebenen Wortes früher von Verlagen übernommen, so übernimmt heute der E-Bookautor i.d.R. selber den Vertrieb. Dies führt dann zur gewerblichen Einstufung.

So ist je nach Geschäftsmodell auch in Zusammenarbeit mit einem Steuerberater zu diskutieren, ob vielleicht die Gründung von zwei Gesellschaften sinnvoll ist, um für die schöpferische Tätigkeit den Status des Freiberuflers zu bewahren.

Wissen Sie nicht, ob es sich bei Ihrer Gründungsidee um eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit handelt? Dann kontaktieren Sie uns unter: info@start-up-berater.de oder 0671-97050840.

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