Kategorie-Archiv: Existenzgründung

Existenzgründer ohne eigene Webseite?

Dies ist eine der am häufigsten gestellte Frage während der ersten Gespräche zwischen mir und vielen Existenzgründern und Jungunternehmern. Die Frage wird i. d. R. mit hinblick auf die entstehenden Kosten gestellt. Nicht selten werden an den Gründer Beträge zwischen 500 – 2.000€ herangetragen.

Heutzutage ist kaum ein Fall vorstellbar, in dem ein Existenzgründer  guten Gewissens auf eine eigene Webseite verzichten  kann. Subunternehmer oder Schein-selbständige die schon mit 2 Auftraggebern ausgelastet sind lassen wir hier mal außen vor.

Die eigene Website kann ein äußerst starkes und mächtiges Marketinginstrument sein auf das kein Gründer verzichten sollte. Bei vielen Geschäftsideen und Gründungsvorgängen ist die (Neu)Kundenakquisition ohne Internet und eigener Homepage kaum noch vorstellbar.

Eine Webseite allein bringt noch keine Kunden. Sie muss in den Weiten des WWW leicht zu finden sein und guten Content (passende Inhalte) vermitteln. Eine Website die auf dem gewünschten Suchbegriff nicht unter den ersten 10 positioniert ist kann der Gründer sich fast sparen. Daher spielen Design und Usability der eigenen Seite nicht nur eine Nebenrolle.

Für wesentlich wichtiger halte ich allerdings die Frage der Suchmaschinenoptimierung (SEO). Nur durch ein gutes Ranking in den gängigen Suchmaschinen(Google, Bing, Yahoo) – mit dem wichtigsten Suchbegriff (Key) mindestens auf der ersten Seite, am besten unter den ersten Drei der Suchmaschinenergebnisse – ein potenzieller Kunde auf die Seite stoßen wird. Auch wenn BING verheißungsvoll gestartet ist, ist und bleibt GOOGLE das Maß aller Dinge bei den Suchmaschinen.

Für die meisten kleineren Existenzgründungen reicht schon ein kostengünstiges Standard CMS-System – wie z.B. Joomla, Webnode, auf deren Grundlage auch schon der Laie eine ansprechende Webseite erstellen kann, die auch, je nach Version, schnell und einfach für die Suchmaschinen “gebaut” werden kann. Anbieter speziell für Existenzgründer, gibt es einige. Wir empfehlen den meisten Gründern einen Anbieter aus der Region um auch kurzfristig Änderungen einfließen lassen zu können. Zudem schafft diese Art der Zusammenarbeit auch eine gewissen Verbundenheit  und hat nicht selten für beide Seiten für Folgeaufträge gesorgt.

Ebenfalls bei Gründern und Suchmaschinen gleichermaßen beliebt stehen so genannte Weblogs oder kurz Blogs – insbesondere die beliebten WORDPRESS-Blogs, die im Einsatz für das Online-Marketing wertvolle Dienste leisten können, vorausgesetzt, der Gründer kann die passenden Plugins installieren. Doch dazu muss der Existenzgründer aber schon einiges an  Kenntnis des Internets mitbringen.

Existenzgründung ohne eigene Website?

An sich ja, aber heutzutage dann eigentlich eher doch NEIN. Eigentlich geht der Trend sogar noch weiter. Mobile-freundlich sollte sie sein und und….

Für mehr Info hierzu info@start-up-berater.de

Steuernews für Existenzgründer und Unternehmer

Eine Pressemeldung des BFH dürfte einige Existenzgründer und Unternehmer interessieren, die nicht selten das eigene Unternehmen aus eben solch einem Arbeitszimmer heraus starten:

BFH Pressemitteilung

“Häusliches” Arbeitszimmer bei Nutzung der zweiten Wohnung in Zweifamilienhaus

“Häusliches” Arbeitszimmer bei Nutzung der zweiten Wohnung in Zweifamilienhaus

Aufwendungen für die berufliche Nutzung der zweiten Wohnung, die sich im Obergeschoss eines ausschließlich von dem Kläger und seiner Familie genutzten Zweifamilienhauses befinden, fallen lt. BFH unter die Abzugsbeschränkung für ein häusliches Arbeitszimmer.

Der Kläger erzielte Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Erfinder. Für die Erstellung von Patenten benötigte er zahlreiche Unterlagen und umfangreiche Fachliteratur, sodass er ein ausschließlich beruflich genutztes Büro unterhielt. Dieses befand sich im Obergeschoss des von ihm und seiner Familie bewohnten Zweifamilienhauses. Eine direkte Verbindung zwischen den zum Büro gehörenden Räumlichkeiten im Obergeschoss und dem Wohnbereich der Kläger im Erdgeschoss bestand nicht. Der Zugang zum Obergeschoss war nur über einen separaten Treppenaufgang möglich, der über eine eigene Eingangstür verfügte. Der Kläger machte in seiner Einkommensteuererklärung die auf die Büroräume entfallenden Aufwendungen in voller Höhe geltend. Das Finanzamt ließ dagegen nur die für ein häusliches Arbeitszimmer geltende Pauschale von 2.400 DM zum Abzug zu. Vor Gericht argumentierte der Kläger, das Arbeitszimmer sei nicht “häuslich” und unterfalle deshalb nicht der Abzugsbeschränkung. Das FG folgte dem und gab der Klage statt. Auf die Revision des Finanzamts hat der BFH das Urteil aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Der BFH rechnet das Arbeitszimmer noch dem häuslichen Bereich zu. Der für die Annahme der Häuslichkeit erforderliche Zusammenhang der beruflich und privat genutzten Räume entfällt erst, wenn das Arbeitszimmer über eine der Allgemeinheit zugängliche und auch von anderen Personen genutzte Verkehrsfläche zu erreichen ist. Im vorliegenden Fall wurde jedoch das gesamte Grundstück und Gebäude ausschließlich von dem Kläger und seiner Familie genutzt, so dass die baubedingte räumliche Trennung zwischen den beruflich und den privat genutzten Räumen nicht so stark ausgeprägt war, dass der Zusammenhang zur häuslichen Sphäre hinreichend gelöst war.

BFH, Urteil v. 15.1.2013, VIII R 7/10, veröffentlicht am 10.4.2013

Finanzplanung und Kalkulation beim F.A.Z.-Institut

Frankfurt am Main: Am 25.04.2013 hat mich das FAZ-Institut als Referent zum Gründerfrühstück eingeladen. Themen waren,  wie schon so oft, die Finanzplanung und die Kalkulation von Waren und Dienstleistungen. Hier sehe ich bei Existenzgründern, die vor der Gründung eines neuen Unternehmens stehen, immer wieder Fragezeichen und rauchende Köpfe. In circa einer Stunde Vortrag und anschließender Fragerunde konnte ich den Teilnehmern des Gründerfrühstücks, das vom FAZ-Institut gegenüber des Verlagshauses der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) sitzt und über die Initiative Best Excellence regelmäßig hochkarätige Veranstaltungen bietet von meiner best practice Finanzplanung berichten. Bei der Erstellung des Businessplan und speziell der Finanzplanung kommt es vor allem auf die richtigen Informationen in der entsprechenden Qualität und Quantität an. Und oft beginnt die Recherche mit dem klassischen Haushaltsbuch, wie ich die Teilnehmer überraschte. Frau Mayr, die Projektleiterin von best excellence des FAZ-Instituts meldete gestern zurück, dass es wohl den meisten Teilnehmern gefallen hat.

Wenn Sie mehr zu diesem Vortrag wissen wollen oder eine eigene Veranstaltung planen, melden Sie sich gern unter: info@start-up-berater.de

Andreas Herzog, Inhaber von start!up consulting

Andreas Herzog, Inhaber von start!up consulting

Finanzplanung und Kalkulation best practise von start!up consulting

Finanzplanung und Kalkulation best practise von start!up consulting

Finanzplanung und Haushaltsbuch? Warum das für die Kalkulation Sinn macht.

Finanzplanung und Haushaltsbuch? Warum das für die Kalkulation Sinn macht.

Existenzgründer: Meistergründungsprämie NRW ist steuerpflichtig

Die Oberfinanzdirektion Münster hat aktuell zu der Frage Stellung genommen, wie die Meis-
tergründungsprämie NRW ertragsteuerlich einzuordnen ist.

Zum Hintergrund: Bei der Meistergründungsprämie NRW handelt es sich um einen Zu-
schuss in Höhe von 7.500 EUR, der Handwerksmeistern/innen unter gewissen Vorausset-
zungen u.a. für die Neugründung eines Unternehmens oder den Erwerb von Anteilen an be-
stehenden Kapitalgesellschaften zur Existenzgründung gewährt wird.

Bei der ertragsteuerlichen Behandlung dieses Zuschusses unterscheidet die Oberfinanzdi-
rektion Münster wie folgt:

-Zuschüsse, die zur Gründung eines Einzelunternehmens gewährt werden, stehen im
Zusammenhang mit einer gewerblichen Tätigkeit. Sie stellen steuerpflichtige Ein-
nahmen aus dieser Tätigkeit dar.

- Dient der Zuschuss dazu, die Neugründung oder den Erwerb von Anteilen an einer
bestehenden Kapitalgesellschaft zu finanzieren, mindert der Zuschuss die Anschaf-
fungskosten, da er mit der Gründung oder dem Erwerb der Beteiligung verknüpft ist.
Dies kann dazu führen, dass sich ein steuerpflichtiger Gewinn aus einer späteren Be-
teiligungsveräußerung um den Zuschuss erhöht (OFD Münster, Verfügung vom
21.2.2013, Az. S 2121 – 26 – St 12 – 33; Meistergründungsprämie NRW, RdErl. d. Mi-
nisteriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr, Az. III B 3 – 71 – 65
vom 30.9.2011).
Quelle: Oberfinanzdirektion Münster

tividoo stellt auf der Frankfurter Musikmesse aus

start!up consulting, Bad Kreuznach: Gestern haben wir unseren Gründer Tobias Gramm mit seinem start up tividoo (www.tividoo.eu) auf der Frankfurter Musikmesse besucht. Auf dem Außengelände zwischen Halle 8 und 11 neben großen mobilen Bühnen wurde die mobile Internet- und Broadcast-Lösung den interessierten Messebesuchern vorgestellt. Dazu gehörte auch dass man sich mit einem iphone live aufgenommene Messeeindrücke beim Gang durch die Messehallen in Echtzeit gestreamt auf dem Messestand eines Kooperationspartners anschauen konnte. Die von Herrn Gramm angebotenen Technologien auf kleinstem Raum in einen VW UP! Verpackt schaffen mobile und überall verfügbare sichere Breitbandanbindungen durch die Nutzung modernster Satelliten- und Mobilfunktechnologie. Wir freuen uns mit Herrn Gramm von tividoo über den gelungenen Messeauftritt und wünschen ihm dort weiter gute Geschäfte.

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Hear me Speak! Best practise Finanzplanung – Wie Sie gravierende Fehler vermeiden

Freunde behaupten ich neige zu Wiederholungen, dies stimmt auch in manchen Bereichen. Vor allem wenn es um die Finanzplanung für Existenzgründer geht. In keinem Bereich blicken mich während meiner Vorträge mehr fragende Augenpaare an. Zu diesen gesellen sich dann noch etliche Fragezeichen in den Gesichtern der Zuhörern zu Beginn des Vortrags. In der Regel können die meisten Fragen und Zweifel aber schnell beseitigt werden, Alleine das Zuhören kann ich den Teilnehmern nicht abnehmen.

Ein weiterer Vortrag zu diesem Thema steht am 25.04.2013 an . Die Veranstaltung findet im F.A.Z.-Institut in der Mainzer Landstraße 199 statt.

Die Finanzplanung ist oft die Nagelprobe für Existenzgründer bei der Erstellung Ihres Businessplans. Oft bestehen Unklarheiten, wie man beginnen soll, wo man Markt- und Wettbewerbszahlen her bekommt und wie man mit der eigenen Kalkulation von Produkten und Dienstleistungen zu einer plausiblen und realistischen Finanzplanung kommen kann. Der Vortrag soll hier ein paar Ansätze liefern.

Practice makes perfect – Die Übung macht den Meister.

Nun, von Meistern kann bei den meisten Gründern noch keine Rede sein. Am Anfang steht häufig eine Idee, aber in der Regel noch kein Konzept, geschweige denn ein Businessplan oder eine Idee der Finanzierung. Viele Existenzgründer schwirren orientierungslos durch die weiten des www um am verwertbare Informationen zu kommen. Dabei gibt es mehrere Möglichkeiten. Die Informationen werden für viel Geld runtergeladen und haben keinen Nutzen, oder die Informationen werden für noch mehr Geld runtergeladen aber keiner erklärt Ihnen wie es geht.

Daher bin ich ein Freund der guten alten Vorträge. Warum ? Nun ganz einfach, sollte es in den Ausführungen unklar sein, heben Sie einfach die Hand und fragen nach. Dabei sind Sie in der Regel von anderen Gründern mit ähnlichen Fragen, Sorgen und Nöten umgeben. Glauben Sie mir, der Austausch während der Workshops bringt Sie weiter. Aus diesem Grund kann ich Ihnen Die SummerSchool des Gründungsbüro der TU & FH Kaiserslautern empfehlen. Diese findet vom 02. September bis 6. September 2013 statt. Veranstaltungsort ist die Villa Denis in Diemerstein (in der Nähe von Kaiserslautern). Ich selbst werde zu dem Thema Finanzplanung, Finanzierung und Fördergelder referieren. Wem das Thema zu trocken ist, der trinkt in der Mittagspausche einfach einen Schluck Wasser mehr.

 

Weiterführende Infos zu der Veranstaltung erhalten Sie hier:

Gründungsbüro der TU& FH Kaiserslautern

Postfach 3049

67653 Kaiserslautern

Telefon              +49 631 – 205 3892

Telefax               +49 631 – 205 12 3820

Internet              www.gruendungsbuero.info

Webinar für das Gründerbüro der TU/FH Kaiserslautern

Rentenversicherungspflicht für Selbstständige geplant

start!up consulting, Bad Kreuznach, April 2012: Selbstständige sollen zukünftig zu einer obligatorischen Alterssicherung verpflichtet werden. Diese Versicherungspflicht ist Bestandteil des Rentenreformpakets der Bundesregierung, welches im Mai vom Kabinett beschlossen werden soll. Durch das Rentenpaket soll laut Bundesarbeitsministerium der soziale Schutz von Selbstständigen verbessert werden.

Bestehende Alterssicherungslücken sollen geschlossen und die Rechtslage in Deutschland an die im Ausland angepasst werden. Die Pflicht zur Altersvorsorge gilt bis zur Grenze einer Basissicherung. Existenzgründer sollen in der Gründungsphase von den Beiträgen befreit werden können.

Ausnahmen von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung soll es nur für folgende Gruppen geben:

  • Selbstständige die anderweitig abgesichert sind (z. B. Künstler und Publizisten, Landwirte und Freiberufler, die durch berufsständische Versorgungswerke abgesichert sind)
  • Selbstständige über 50 Jahre
  • nebenberuflich oder geringfügig verdienende Selbstständige

Für bereits selbstständig Tätige zwischen 30 und 50 Jahren, die vorgesorgt haben bzw. vorsorgen, sind weitere Ausnahme- bzw. Befreiungsregelungen vorgesehen.

Wenn Sie Fragen zu Ihrer persönlichen Situation als Existenzgründer oder Selbständiger haben, melden Sie sich unter: info@start-up-berater.de oder 0671-97050840.

Quelle: startothek.de

Tagesväter haben keine Lobby

start!up consulting, Bad Kreuznach, April 2012: In Wiesbaden fehlen noch viele Plätze in der Tagespflege / Jugendamt bildet aus

Wiesbaden braucht mehr Tagesmütter, aber keine -väter. Bis 2013 soll zwar für jede Familie eine Kinderbetreuung verfügbar sein, doch Männer, die eine professionelle Tagespflege anbieten, sind nicht erwünscht: „Die meisten Eltern sind bei Männern ängstlich“, sagt die Leiterin der Vermittlungsstelle für Tagesmütter „Treffpunkt Tagesmütter“ des Jugendamts.

Die Nachfrage nach männlichen Betreuern ist so gering, dass sich der Job für Männer nicht lohnt: „Daran ist auch das klassische Bild in unseren Köpfen, dass die Frau die Kinder hütet, Schuld.“ Der einzige Tagesvater in Wiesbaden hätte vor kurzem aufgegeben, sagt Bootz.

Insgesamt gibt es bis jetzt rund 170 Tagesmütter in Wiesbaden. Die meisten betreuen Kinder unter drei Jahren und ersetzen so einen Platz in der Kinderkrippe. „Die Unterbringung in Einrichtungen sind beliebter, da die Vertretung gesichert ist“, sagt Bootz. Hierbei bemüht sich der „Treffpunkt Tagesmütter“ um Alternativen. Ein Netzwerk aus Tagesmüttern oder eine Patengruppe in einer Krippe ermöglicht eine Vertretung im Krankheitsfall.

Eine richtige Ausbildung zur Tagesmutter gibt es nicht, doch einen Qualifizierungskurs. Bootz erklärt, dass dabei Bewerberinnen zunächst auf ihre persönliche Eignung geprüft werden. Bei einem Hausbesuch werden die räumlichen Gegebenheiten, in denen die Kinder untergebracht werden, begutachtet. Anschließend absolvieren die Frauen 177 Unterrichtsstunden, ein Kolloquium und geben eine schriftliche Hausarbeit ab. Während der Zeit können sie bereits eine Erlaubnis für die Betreuung von höchstens zwei Kindern bekommen: „Die Ausbildung soll schließlich auch praxisbezogen sein“, sagt Bootz.

Bis zu fünf Kinder darf eine Frau betreuen. 420 Euro bekommt sie pro Kind, je nach Einkommen von den Eltern und vom Jugendamt. Zusätzlich bekommt sie 250 Euro Fördergeld pro Kind und Monat vom Land.

Der Bund brüstet sich neuerdings mit dem Neuplatzbonus bei dem pro neu geschaffenen Betreuungsplatz ab März diesen Jahres einmalig 500 Euro an die Tagesmutter bezahlt wird. Besteht der Platz bis Mai 2013, gibt es noch mal 800 Euro oben drauf. Was viele nicht wissen: Ein ähnliches Programm läuft in diesem Jahr aus. Darin gab es für einen Betreuungsplatz einer Tagesmutter 500 Euro geschenkt und 1500 Euro Renovierungspauschale, also insgesamt 700 Euro mehr.

„Es ist mühsam, neue Tagesmütter zu akquirieren, wegen der Grundeignung und der Fluktuation“, sagt Bootz. Der Bedarf an Plätzen sei nach wie vor hoch.

Wenn Sie sich auch als Tagesmutter in Wiesbaden, Mainz oder Bad Kreuznach selbständig machen wollen kontaktieren Sie uns unter: info@start-up-berater.de oder 0671-97050840. Wenn Sie als Mann eine Alternative zum Berufsbild Tagesvater suchen, bitte auch melden!

Quelle: Frankfurter Rundschau Online

Ist ein E-Bookautor Freiberufler?

start!up consulting, Bad Kreuznach, April 2012: Immer wieder spielt die Einstufung von Freiberuflichkeit oder Gewerbetätigkeit eine wichtige Rolle in unserer Gründungsberatung. Vor Allem neue innovative Gründungen und damit neu geschaffene Spezialisierungen machen es dem Finanzamt nicht leicht.

So ist jede Art von schriftstellerischer und journalistischer Tätigkeit den freien Berufen zugerechnet. Wurde der Vertrieb des geschriebenen Wortes früher von Verlagen übernommen, so übernimmt heute der E-Bookautor i.d.R. selber den Vertrieb. Dies führt dann zur gewerblichen Einstufung.

So ist je nach Geschäftsmodell auch in Zusammenarbeit mit einem Steuerberater zu diskutieren, ob vielleicht die Gründung von zwei Gesellschaften sinnvoll ist, um für die schöpferische Tätigkeit den Status des Freiberuflers zu bewahren.

Wissen Sie nicht, ob es sich bei Ihrer Gründungsidee um eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit handelt? Dann kontaktieren Sie uns unter: info@start-up-berater.de oder 0671-97050840.