Archiv der Kategorie Rechtliches

Rentenversicherungspflicht für Selbstständige geplant

start!up consulting, Bad Kreuznach, April 2012: Selbstständige sollen zukünftig zu einer obligatorischen Alterssicherung verpflichtet werden. Diese Versicherungspflicht ist Bestandteil des Rentenreformpakets der Bundesregierung, welches im Mai vom Kabinett beschlossen werden soll. Durch das Rentenpaket soll laut Bundesarbeitsministerium der soziale Schutz von Selbstständigen verbessert werden.

Bestehende Alterssicherungslücken sollen geschlossen und die Rechtslage in Deutschland an die im Ausland angepasst werden. Die Pflicht zur Altersvorsorge gilt bis zur Grenze einer Basissicherung. Existenzgründer sollen in der Gründungsphase von den Beiträgen befreit werden können.

Ausnahmen von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung soll es nur für folgende Gruppen geben:

  • Selbstständige die anderweitig abgesichert sind (z. B. Künstler und Publizisten, Landwirte und Freiberufler, die durch berufsständische Versorgungswerke abgesichert sind)
  • Selbstständige über 50 Jahre
  • nebenberuflich oder geringfügig verdienende Selbstständige

Für bereits selbstständig Tätige zwischen 30 und 50 Jahren, die vorgesorgt haben bzw. vorsorgen, sind weitere Ausnahme- bzw. Befreiungsregelungen vorgesehen.

Wenn Sie Fragen zu Ihrer persönlichen Situation als Existenzgründer oder Selbständiger haben, melden Sie sich unter: info@start-up-berater.de oder 0671-97050840.

Quelle: startothek.de

Ist ein E-Bookautor Freiberufler?

start!up consulting, Bad Kreuznach, April 2012: Immer wieder spielt die Einstufung von Freiberuflichkeit oder Gewerbetätigkeit eine wichtige Rolle in unserer Gründungsberatung. Vor Allem neue innovative Gründungen und damit neu geschaffene Spezialisierungen machen es dem Finanzamt nicht leicht.

So ist jede Art von schriftstellerischer und journalistischer Tätigkeit den freien Berufen zugerechnet. Wurde der Vertrieb des geschriebenen Wortes früher von Verlagen übernommen, so übernimmt heute der E-Bookautor i.d.R. selber den Vertrieb. Dies führt dann zur gewerblichen Einstufung.

So ist je nach Geschäftsmodell auch in Zusammenarbeit mit einem Steuerberater zu diskutieren, ob vielleicht die Gründung von zwei Gesellschaften sinnvoll ist, um für die schöpferische Tätigkeit den Status des Freiberuflers zu bewahren.

Wissen Sie nicht, ob es sich bei Ihrer Gründungsidee um eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit handelt? Dann kontaktieren Sie uns unter: info@start-up-berater.de oder 0671-97050840.

Mit Selbstständigkeit aus Arbeitslosigkeit heraus

start!up consulting, Bad Kreuznach, Januar 2012: Beim Gründerzuschuss gibt es Änderungen – Kein Rechtsanspruch mehr – Agenturen prüfen noch strenger – Qualität des Businessplans entscheidend für den Gründungszuschuss
Arbeitslose können sich mit Unterstützung der Agenturen für Arbeit selbstständig machen. Beim Gründerzuschuss gibt es nun aber einige Änderungen. Es besteht kein Rechtsanspruch mehr. Darauf weist die Bundesagentur für Arbeit hin.
Hintergrund: Der Gründungszuschuss wird aus den Beiträgen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur Arbeitslosenversicherung finanziert.

In Zeiten eines schlechten Arbeitsmarktes war dies ein geeignetes Mittel, um Arbeitslosigkeit zu beenden, erläutert die Agentur. Doch nun würden mehr denn je Fachkräfte gesucht, so dass sich die Bundesagentur auf ihre vordringlichste Aufgabe besinne. Das sei, Arbeitsuchende in Betriebe zu vermitteln.

Die Bundesregierung habe ein Gesetzespaket auf den Weg gebracht, mit dem die Arbeitsmarktinstrumente der Bundesagentur neu geregelt werden. Im Zuge dessen werde aus dem Gründungszuschuss eine „Kann-Leistung“ (Ermessensleistung), auf die kein Rechtsanspruch mehr bestehe.

Dazu schreibt die Agentur: „Konkret bedeutet dies, dass in Zukunft noch genauer hingesehen wird – die Geschäftsidee sowie die Eignung des Antragstellers zum Unternehmer werden noch intensiver geprüft. Ein positiv bewerteter Businessplan allein reicht nicht mehr aus. Vielmehr müssen bereits im Vorfeld Fragen zur Gründung, zum Geschäftskonzept und zum Gründer schon im Detail geklärt werden. Zum Beispiel, ob es eine ausreichende Nachfrage für das Unternehmen vor Ort gibt, der Gründer das nötige Know-how mitbringt, sich professioneller Unterstützung bedient und ob er kaufmännischen Anforderungen gewachsen ist.“

Mit diesen Maßnahmen sollen „Mitnahmeeffekte“ gemindert und eine dauerhafte Perspektive für bisher Arbeitslose gesichert werden. Es habe sich gezeigt, dass nicht jedes Gründungskonzept und jeder Gründer in der Praxis Bestand habe.
„Klar wird, dass damit die Qualität des Geschäftskonzeptes und die professionelle Vorbereitung des Gründers eine noch größere Rolle spielt“, sagt Andreas Herzog, Inhaber einer spezialisierten Unternehmensberatung für Existenzgründung und Existenzsicherung von klein- und mittelständischen Unternehmen. „Hier stehen wir mit Seminaren und Workshops, als auch professioneller Gründungsberatung zur Seite“, so Herzog.

Nach wie vor gelte, dass vielversprechende Gründungskonzepte gefördert werden können.

Wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen, sich selbständig zu machen, dann nutzen Sie die Chance für ein kostenfreies Erstgespräch bei start!up consulting und vereinbaren Sie unter: info@start-up-berater.de oder 0671-97050840 einen Termin.

Änderungen beim Gründungszuschuss treten in Kraft

start!up consulting, Bad Kreuznach: Das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt wurde heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die meisten Änderungen werden erst im kommenden Jahr wirksam. Es gibt allerdings eine Ausnahme: Die Änderungen beim Gründungszuschuss treten bereits morgen (28. Dezember) in Kraft.

 Für die Förderung von Existenzgründungen von Arbeitslosengeld-Beziehern gilt ab diesem Tag:

 - Der Gründungszuschuss kann nur dann gewährt werden, wenn am Tag der Gründung noch ein Restanspruch auf das Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen (bisher 90 Tage) besteht.

 - In den ersten sechs Monaten (bisher neun Monate) erhalten Existenzgründer den Gründungzuschuss in Höhe des bisherigen Arbeitslosengeldes plus 300 Euro monatlich. Der Gründungszuschuss kann für weitere neun Monate (bisher sechs Monate) in Höhe von 300 Euro monatlich geleistet werden.

 - Unverändert ist die Tragfähigkeit der Geschäftsidee durch eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle nachzuweisen. Ebenfalls unverändert müssen Gründungswillige die persönliche Eignung zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit nachweisen. Bei Zweifeln an der Eignung kann die Teilnahme an einer Maßnahme der Eignungsfeststellung oder zur Vorbereitung der Existenzgründung erfolgen. Zur Klärung der Eignung stehen auch die Fachdienste (Psychologischer Dienst, Ärztlicher Dienst) zur Verfügung.

 Arbeitslosengeld-Bezieher, die beabsichtigen, sich selbständig zu machen, sollten dies rechtzeitig mit ihrem Arbeitsvermittler besprechen.

Quelle: Pressedienst der Agentur für Arbeit

Änderung der Auskunftspflichten für Beherbergungsbetriebe

start!up consulting, Bad Kreuznach, November 2011: Durch die Änderungen im Beherbergungsstatistikgesetz werden die Auskunftspflichten von Inhabern von Beherbergungsbetrieben an europäische Regelungen angepasst. Insbesondere durch die Anhebung der Meldeschwellen sollen ca. 1.600 Betriebe von der Meldepflicht befreit werden.

Existenzgründer werden so weniger mit der Statistik und der damit verbundenen Bürokratie belästigt als bisher.

Quelle: startothek.de

Gründerwissen - Bundesrat beschliesst Aufhebung des ELENA-Verfahrens

start!up consulting, Bad Kreuznach, November 2011: Hintergrund der Aufhebung der Vorschriften zum Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises, besser bekannt als ELENA-Verfahren, seien vor allem Probleme mit der qualifizierten elektronischen Signatur und dem notwendigen Sicherheitsniveau im Bereich der Datenschutzanforderungen. Die hierdurch entstehenden Kosten seien unverhältnismäßig.

Wir haben bereits im Juli diesen Jahres über den Beschluss des Bundestages berichtet. Hier können Sie zum alten Artikel springen.

Quelle: startothek.de

Kooperationspartner Dr. Soiné von Closhen, Kämpf, Bernard & Partner im Fernsehen bei SAT1

start!up consulting, Bad Kreuznach, November 2011: Gegen den Betriebsrat des Autoherstellers Opel gibt es schwere Vorwürfe!

Wer das 17:30live Interview mit Dr. Marcus Soiné von SAT1 in voller Länge sehen möchte, folgt einfach dem folgenden Link: lhttp://www.1730live.de/archiv/browse/1.html und sucht im Archiv vom 17.10.2011 nach der Überschrift: Korruptionsverdacht bei Opel

Die Markenüberprüfung für ein erstelltes Logo ist nicht Pflicht der Werbeagentur

start!up consulting, Bad Kreuznach, Oktober 2011: Existenzgründer beauftragen häufig eine Werbeagentur mit der Entwicklung eines neuen Logos. Im Rahmen eines solchen Auftrags ist die Werbeagentur allerdings nicht automatisch verpflichtet, das Logo auf markenrechtliche Verstöße zu prüfen. Dies entschied jetzt das Kammergericht Berlin in einem aktuellen Beschluss (Az.: 19 U 109/10).

Im behandelten Fall hatte ein Unternehmen eine Werbeagentur auf Schadenersatz verklagt. Die Agentur hatte für das klagende Unternehmen ein Logo erstellt. Dieses ähnelte allerdings einem Logo, das von Dritten bereits markenrechtlich geschützt war.

Die Klage war erfolglos. Die Werbeagentur schulde dem Auftraggeber lediglich die Erstellung eines Logos, so die Richter in ihrem Beschluss. Bei einem vereinbarten Preis von 770 Euro könne der Auftraggeber auch nicht davon ausgehen, dass die Werbeagentur ohne ausdrückliche Vereinbarung zu einer aufwendigen Markenrecherche verpflichtet sei.

Quelle: startothek.de

Firmenname darf nicht irreführend sein

start!up consulting, Bad Kreuznach, Oktober 2011: Eine Firma darf keine Angaben enthalten, die einen Durschnittsverbraucher in die Irre führen können. Beinhaltet eine Firma z. B. irreführende Regional- und/oder Sachbezeichnungen, kann das zuständige Registergericht die Eintragung der Firma in das Handelsregister verweigern. Dies geht aus einem aktuellen Beschluss des Thüringer Oberlandesgerichts (OLG) hervor (Az.: 6 W 162/11).

Ein thüringisches Unternehmen beantragte im Winter 2010 den Eintrag der Firma “S…er [S. steht für eine Ortsbezeichnung; Anmerkung der Redaktion] Fahrzeugwerke GmbH” in das Handelsregister. Das zuständige Registergericht lehnte die Eintragung wegen irreführender Angaben ab. Gegen diese Entscheidung legte das Unternehmen Beschwerde ein.

Zu Unrecht, so die Richter des OLG. Die Firma führe gleich zweifach in die Irre. So erwarte der Durchschnittverbraucher unter dem Begriff “Werke” ein großes Unternehmen. Auch die Verwendung einer Ortsangabe in attributiver Form (”S…er”) sei irreführend. Hierdurch werde suggeriert, dass das “Fahrzeugwerk” eine führende Stellung in der Region S… habe. “Eine solche Stellung hat die Antragstellerin, die sich in der Gründungsphase befindet, aber nicht inne”, so die Richter in ihrem Beschluss.

Quelle: startothek.de

Bundesrat stimmt Verschlechterungen beim Gründungszuschuss nicht zu

start!up consulting, Bad Kreuznach, Oktober 2011: Der Bundesrat hat im Rahmen seiner Sitzung vom 14.10.2011 das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen vorerst gestoppt. Vor allem die vom Bundestag beschlossenen Kürzungen und Einschnitte beim Gründungszuschuss seien nicht haltbar. Das geplante Inkrafttreten am 01.11.2011 dürfte somit hinfällig sein.

Bereits im Juli 2011 hat sich der Bundesrat gegen die Pläne von Bundesarbeitsministerin von der Leyen ausgesprochen. Auch jetzt bedürfe das Gesetz aus Sicht der Länder in einigen Punkten der Überarbeitung und Verbesserung. Insbesondere der Gründungszuschuss sei ein erfolgreiches Instrument der Arbeitsförderung, insbesondere von Langzeitarbeitslosen. Eine Kürzung bzw. Einschränkung dürfe hier nicht stattfinden, befand die Länderkammer und überwies das Gesetz nunmehr an den Vermittlungsausschuss. Danach muss sich der Bundestag anhand des Ausschussergebnisses erneut mit dem Thema befassen und über das Gesetz abstimmen.

Da es sich hierbei um ein längeres Verfahren handelt, wird davon ausgegangen, dass der geplante Termin des Inkrafttretens zu Anfang November nicht eingehalten werden kann. Gründungswillige Arbeitslose haben durch die ablehnende Haltung des Bundesrates also ein wenig Zeit gewonnen.

Wir empfehlen dennoch die schnellstmögliche Gründung, um noch in den Genuss der alten Regelung zu kommen. Nehmen Sie hierzu Kontakt zu uns auf!

Quelle: startothek.de