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AG gründen – Was ist eine AG?
AG ist die Abkürzung für die Rechtsform Aktiengesellschaft. Bei der AG handelt es sich, wie bspw. bei der GmbH (Abkürzung für Gesellschaft mit beschränkter Haftung) auch, um eine Kapitalgesellschaft. Das heißt, auch hier wird nicht mit dem Privatvermögen gehaftet, sondern als juristische Person haftet sie nur mit dem Gesellschaftsvermögen.
AG gründen – Das Grundkapital
Die Rechtsform der Aktiengesellschaft (Abkürzung: AG) nutzen in der Regel größere Unternehmen, da man hier bereits bei der Gründung ein Grundkapital von mindestens 50.000 EUR benötigt. Entscheidend an diesem Grundkapital ist, dass man dieses in einzelne Aktien zerlegt. Diese „Zersplitterung“ ermöglicht eine Beteiligung am Unternehmen mit bereits kleinen Beträgen.
Bei den Aktien kann es sich entweder um Nennbetrags- oder Stückaktien handeln.
Nennbetragsaktien sind eine Form der Aktie, welche einen Anteil am Grundkapital der Gesellschaft darstellt, indem sie einen festen Nennwert hat.
Stückaktien sind eine Form der Aktie, welche über keinen Nennwert verfügt. Das Grundkapital der AG ist somit nicht in unterschiedlich bewertete Aktien eingeteilt, sondern alle Aktien spiegeln einen gleichen Anteil am Grundkapital wider. Das bedeutet, wenn bspw. 100 Aktien ausgegeben werden, würde eine Aktie ein Prozent des Unternehmenswertes darstellen.
Alle Personen, die sich Aktien des Unternehmens kaufen, bezeichnet man als Aktionäre. Durch ihren Kauf von Aktien sind sie am Grundkapital der AG beteiligt.
Die Gründer der AG bestellen den ersten Aufsichtsrat. Bei allen folgenden Wahlen wird der Aufsichtsrat durch die Hauptversammlung bestellt.
In jedem Aufsichtsrat werden aus den Mitgliedern ein Vorsitzender sowie ein Stellvertreter gewählt.
Die Amtszeit
Die maximale Amtszeit des Aufsichtsrat beträgt fünf Jahre. Der erste Aufsichtsrat einer Ag (durch die Gründer bestellt) verbleibt bis zu seiner Entlastung auf der Hauptversammlung im Amt.
Die Abberufung
Ein Mitglied des Aufsichtsrats kann unter bestimmten Umständen von seinem Amt abberufen werden. Hierzu bedarf es eines Beschlusses der Hauptversammlung, dieser muss mit einer Dreiviertelmehrheit verabschiedet werden. Desweiteren ist eine Beurkundung durch einen Notar notwendig.
Ein Aufsichtsratsmitglied kann sein Amt aber auch durch eigenen Wunsch niederlegen, einen wichtigen Grund benötigt er hierfür nicht.
Die Aufgaben
Die wichtigste Aufgabe des Aufsichtsrats einer AG ist es, den Vorstand zu kontrollieren. Der Fokus liegt auf der Art der Geschäftsführung. Desweiteren wacht der Aufsichtsrat über die Entscheidungen des Aufsichtsrats.
Für seine Aufgaben verfügt der Aufsichtsrat der AG über drei Mittel:
- Das Recht zur Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung
- Bestellung und Abberufung der Vorstandsmitglieder
- Einsicht und Prüfung sämtlicher Bücher und Schriften der AG
Die Haftung
Ebenso wie der Vorstand haftet der Aufsichtsrat für seine Handlungen. Er ist also zur sorgfältigen und ordentlichen Erfüllung seiner Aufgaben verpflichtet. Tut er dies nicht, kann er haftbar gemacht werden.
Dem Vorstand gegenüber gilt das Vertrauensprinzip. Das bedeutet, der Aufsichtsrat der AG muss immer zunächst davon ausgehen, vom Vorstand wahrheitsgemäß über alle Belange der Geschäftstätigkeit informiert zu werden.
Die Hauptversammlung der AG
Die Funktionen
Im Rahmen der Hauptversammlung der AG werden die Rechte der Aktionäre als Teilhaber und Gesellschafter des Unternehmens ausgeübt. Man wählt bspw. den Aufsichtsrat oder ändert die Satzung.
Die Rechte
Die Hauptversammlung der Ag hat unterschiedliche Rechte und Aufgaben:
- Aufsichtsratsmitglieder bestellen
- Über die Verwendung des Bilanzgewinns entscheiden
- Vorstand und Aufsichtsratsmitglieder entlasten
- Den Abschlussprüfer bestellen, welcher den Jahresabschluss prüft
- Die Satzung ändern
- Kapitalbeschaffung und -herabsetzung
- Über Fragen der Geschäftsführung entscheiden (nur dann, wenn vom Vorstand ausdrücklich verlangt)
- Die Auflösung der AG beschließen
Die Einberufung
Gemäß Gesetz muss die Aktiengesellschaft eine ordentliche Hauptversammlung im Jahr abzuhalten. Organisation und Durchführung übernimmt der Vorstand.
Die Aktionäre werden durch Veröffentlichungen in den Geschäftsblättern eingeladen. Folgende Angaben dürfen dabei nicht fehlen:
- Firmenname
- Sitz der Aktiengesellschaft
- Ort der Hauptversammlung
- Zeit der Hauptversammlung
Sofern alle Anteilseigner namentlich bekannt sind, genügt auch ein Einschreiben an jeden Aktionär als Einladung zur Hauptversammlung der AG.
Auch eine außerordentliche Hauptversammlung (neben der jährlichen ordentlichen) ist möglich. Diese erfolgt nach Beantragung durch die Aktionäre. Voraussetzung ist, dass die Antragsteller zusammen mindestens 5 % aller Aktien besitzen.
Deutsche Aktiengesellschaften
Eine ausführliche Liste der börsennotierten deutschen Unternehmen (AGs mit Hauptsitz in Deutschland) findet ihr in Wikipedia.
AG-Gründung – Eine Checkliste
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Wie können wir helfen?
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